top of page
10500262_1443964599196793_8922051210429724290_n
10460259_1455019208091332_544550787075106573_n
10487446_1441803719412881_1615028566511413346_n
cosmetic_home_31311707_fruehjahr

Unsere Weiterbildungsangebote für Sie!

Neben der klassischen Grundausbildung zur Fachkosmetikerin bietet Ihnen die de Lorenzi GmbH zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und Spezialkurse an. Unser Seminarangebot richtet sich dabei nicht nur an unsere Schüler*innen, sondern auch an externe Interessenten, die sich in den verschiedenen Bereichen spezialisieren möchten. 

Alle Seminare vermitteln Wissen und Fähigkeiten auf höchstem Qualitätsniveau. Dafür garantieren unsere erfahrenen Schulungspartner. 

Nutzen Sie unsere Tage der offenen Tür um die richtige Weiterbildung für sich zu finden. Die Termine für unsere Weiterbildungen finden Sie hier.

 

Gerne beraten wir Sie auch telefonisch!

 

T 0 2 21 47 25 47 50

  • Für welche Anwendungen gilt NiSV?
    Die NiSV gilt für Anwendungen am Menschen mit Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung, Hochfrequenzgeräten, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion, Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetfeldmatten), Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel Hirnstimulation zur Leistungssteigerung, Ultraschallgeräten, zum Beispiel Ultraschall-Babykino oder zur Fettreduktion und Magnetresonanztomographen, zum Beispiel Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung, sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Behandlungen zu medizinischen Zwecken fallen nicht unter die Regelungen der NiSV. Die NiSV betrifft überdies nur Anwendungen, die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen durchgeführt werden.
  • Ab wann gilt die NiSV?
    Die NiSV tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt auch der Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen. Die Anforderung zum Nachweis der Fachkunde tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
  • Muss der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung nutzen, angezeigt werden?"
    Ja. Ab dem 31. Dezember 2020 gilt für die gewerbliche Anwendung von Anlagen, die nichtionisierende Strahlung (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall) zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, eine Meldepflicht. Der Betreiber hat der zuständigen Behörde den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, hat die Anzeige bis zum Ablauf des 31. März 2021 zu erfolgen.
  • Wer darf künftig Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen am Menschen einsetzen?
    Im Anwendungsbereich der NiSV, also bei Anwendungen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen, gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen, dürfen ab dem 31. Dezember 2021 Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen nur noch Personen einsetzen, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Darüber hinaus können insbesondere im medizinischen Bereich oder in Forschung und Lehre Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen eingesetzt werden. Für diese Bereiche gilt die NiSV nicht.
  • Können Ausbildungen steuerlich abgesetzt werden?
    Ja! Lebenslanges Lernen ist auch für Freiberufler und Selbstständige ein Muss, um den Anschluss nicht zu verlieren. Aus diesem Grund können die Ausgaben für eine Fortbildung, die direkt mit der eigenen Tätigkeit zusammenhängt, bis zu einer Höhe von rund 4000 Euro pro Jahr abgesetzt werden. Manchmal gibt es hier allerdings einige Diskussionen mit dem Sachbearbeiter vom Finanzamt, weil dieser den direkten Zusammenhang nicht als gegeben sieht. In der Regel kann man allerdings davon ausgehen, dass sich eine Weiterbildung auch steuerlich lohnt.
  • Bis wann muss der Fachkundenachweis erbracht werden?
    Die Regelungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde treten am 31. Dezember 2022 in Kraft und damit später, als der Rest der NiSV, der schon zum 31. Dezember 2020 in Kraft tritt. Das spätere Inkrafttreten der Regelungen zum Nachweis der Fachkunde ermöglicht es, zuvor entsprechende Fortbildungsangebote zu etablieren und Betroffenen die Gelegenheit zu geben, diese Fachkunde zu erwerben.
  • Wie kann ich den geforderten Fachkundenachweis erbringen?
    Näheres zu den Fachkundeanforderungen ist in Anlage 3 der NiSV dargelegt. Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden. Das BMU hat hierzu Anforderungen an den Erwerb der Fachkunde für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen erarbeitet (Fachkunderichtlinie). Diese Anforderungen wurden am 25. März 2020 als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 25.03.2020 B7).
  • Welche Anwendungen mit Lasereinrichtungen oder intensiven Lichtquellendürfen künftig nur noch von Ärzten*innen durchgeführt werden?
    – Entfernung von Tätowierungen oder Permanent-Makeup; – Behandlung von Gefäßveränderungen; – Behandlung pigmentierter Hautveränderungen; – Ablative Laseranwendungen; – Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, sowie – Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und ihre Anhangsgebilde beschränkt sind, wie beispielsweise die Fettgewebereduktion. Diese Anwendungen dürfen ab dem 31. Dezember 2020 nur noch von approbierten Ärzten*innen mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden. Eine Beschränkung auf bestimmte Facharztrichtungen ist von der Verordnung nicht vorgesehen.
  • Steht die dauerhafte Haarentfernung (Epilation) mit Lasern oder intensiven Lichtquellen unter Ärztevorbehalt?
    Nein. Wer nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügt, darf auch künftig diese Anwendung durchführen.
  • Wie lange gilt der Fachkundenachweis?
    Die Schulung zur Fachkunde muss nach dem Willen des Gesetzgebers, zumindest in bestimmten Teilen, alle 5 Jahre wiederholt werden.
  • Wann muss ich das Fachkundenmodul Grundlagen der Haut nicht machen?
    Die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung mit dem Lerninhalt des Moduls „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ ist nicht erforderlich, wenn eine Person eine staatlich anerkannte Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat, einen Bildungsgang staatlich geprüfter Kosmetiker/staatlich geprüfte Kosmetikerin erfolgreich absolviert hat, die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe erfolgreich absolviert hat oder am 5. Dezember 2021 über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt.
  • Welche Regelungen gelten künftig für Kombinationsgeräte?
    Geräte, die mehrere Techniken kombinieren, zum Beispiel IPL mit Hochfrequenz oder Ultraschall, dürfen gewerblich zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nur noch von Personen angewendet werden, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde für alle angewendeten Methoden verfügen. Entsprechende Kombinationsanwendungen werden zum Beispiel zur Faltenglättung eingesetzt und zur Verbesserung des Hauterscheinungsbildes durch oberflächliches chemisches Peeling oder zur Photoepilation, das heißt zur möglichst dauerhaften Haarentfernung.
  • Stehen Verfahren zur Fettgewebereduktion künftig unter Ärztevorbehalt?
    Ja, die Anwendung von optischer Strahlung, Hochfrequenz oder Ultraschall, die zur Fettgewebereduktion dienen, dürfen ab dem 31. Dezember 2020 nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender ärztlicher Weiterbildung oder Fortbildung durchgeführt werden.
bottom of page