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Die "de Lorenzi GmbH", Berufsfachschulen für Gesundheit und Ganzheitskosmetik, ist nach § 4 Nr. 21a umsatzsteuerbefreit.

 

Bildung ist mehr als Schule!

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Eine gute und qualifizierte Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg und heute wichtiger denn je. Das gilt für den Einzelnen ebenso wie für die Gesellschaft allgemein.

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Ihnen stehen als Schüler*in der de Lorenzi GmbH verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung zur Verfügung.

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Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Inkrafttreten des ersten Gesetzes für modernere Dienstleistungen am Arbeitsmarkt völlig neue Möglichkeiten der geförderten beruflichen Aus- und Weiterbildung geschaffen.

 

Mit der Bildungsgutscheineinführung können bei beruflicher Wiedereingliederung, Langzeitarbeitslosigkeit oder um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden ausgesuchte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung seitens des Bildungsträgers (also der de Lorenzi GmbH) ist die Zertifizierung nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV).

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Seit einigen Jahren hat die de Lorenzi GmbH die Auflagen der Agentur für Arbeit für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen erfüllt und ist als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV berechtigt, Bildungsgutscheine für ausgesuchte Ausbildungen entgegen zu nehmen. 

Bildungsgutscheine
Ihre Förderungsmöglichkeiten auf einen Blick:
  • Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter

  • BAföG-Förderung (18-monatige Ausbildung)

  • Bildungsprämie und Weiterbildungssparen

  • Bildungskredit

  • Steuerersparnisse bei Aus- und Weiterbildungen

  • Kindergeldanspruch

Weitere Informationen zu Ihren persönlichen Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Berater der Arbeitsagentur bzw. des Jobcenters.

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Unser Bildungsangebot finden Sie ebenfalls auf der Kurs-Net-Plattform der Arbeitsagentur.

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Qualifizierungschancengesetz
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Beantragung Fördermittel

Vorgehensweise.​

  1. Hotline anrufen (0800 4 555520)

  2. Oder Ansprechpartner bei Arbeitgeberservice anrufen

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Weiterbildung ist eine Investition in die Zukunft. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen Ihnen noch höhere Förderungen als bisher. Mit dem Gesetz wurden finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um Ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Die Grafik zeigt die Höhe der Förderungen der Weiterbildung entsprechend dem Chancenqualifizierungsgesetz.

 

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BAföG-Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat für Jugendliche und Erwachsene mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine wichtige Grundlage geschaffen, bestimmte Ausbildungen zu fördern. Die Ausbildung zur Fachkosmetikerin an der Berufsfachschule Traute de Lorenzi GmbH ist vom BAföG-Amt anerkannt und erfüllt die Anforderungen des Ministeriums.

 

Voraussetzungen der BAföG-Förderung sind oft individuell und abhängig von der persönlichen und familiären Situation. Der Förderantrag wird in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern beantragt. Weitere Informationen finden Sie auch unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht.

 

Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Eine Bonitätsprüfung erfolgt nicht. Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern der Berufsfachschule Traute de Lorenzi GmbH angeboten, der neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung zur Verfügung steht.

 

Der Bildungskredit wird schriftlich beim Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln oder per Internet unter http://www.bildungskredit.de beantragt.

 

Das Bundesverwaltungsamt erteilt bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einen Bewilligungsbescheid, der die Auszubildenden berechtigt, einen Kreditvertrag mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abzuschließen. Ein Vertragsangebot der KfW ist dem Bewilligungsbescheid bereits beigefügt. Damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt, muss das Vertragsangebot innerhalb eines Monats angenommen und unterzeichnet an die KfW geschickt werden. Die Auszahlung erfolgt dann direkt durch die KfW. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter "Das Bildungsprogramm der Bundesregierung".

Bildungsprämie & Weiterbildungssparen

 

Die Bildungsprämie ist eine vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführt Maßnahme, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren.

 

Mit dem Prämiengutschein unterstützt werden erwerbstätige Männer und Frauen mit einem Einkommen bis 25.600 € (bei Verheirateten 51.200 €). Über Ihre individuellen Möglichkeiten werden Sie in einer von über 500 Beratungsstellen in Deutschland beraten.

 

Das Weiterbildungssparen ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie, die im Zusammenhang mit dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) steht.

 

Durch dessen Änderung ist seit Januar 2009 eine vorzeitige unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Dabei geht die Arbeitnehmersparzulage nicht verloren – auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Vom Weiterbildungssparen können alle erwerbstätigen Personen unabhängig vom aktuellen Einkommen profitieren, die zuvor ein Informationsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle wahrgenommen haben und über ein entsprechendes Ansparguthaben verfügen.

Steuerersparnisse bei Aus- und
Weiterbildungen

Die Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen.

 

Weiterbildungen, die der "Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten" sowie der "Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse" dienen, müssen in der Regel von den Finanzämtern anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.

 

Bei der beruflichen Erstausbildung können Eltern und Erziehungsberechtigte nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG die Kosten der Ausbildung für ihre Kinder teilweise als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen. 

Kindergeld

Durch den Lehrplan besteht während der einjährigen Ausbildung zur Fachkosmetiker*n weiterhin der Anspruch auf Kindergeld.

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